„Tatkündigung“ vs „Verdachtskündigung“
Arbeitsrechtliche Probleme insbesondere beim Nachweis des Verdachtes strafbaren Verhaltens
Im Arbeitsleben und auch in der arbeitsrechtlichen Praxis stellt sich immer wieder das Problem, dass der Arbeitnehmer sich mit dem Vorwurf der Begehung einer strafbaren Handlung seitens seines Arbeitgebers konfrontiert sieht, bzw. der Arbeitgeber davon ausgeht, dass der Arbeitnehmer strafbare Handlungen zu seinen Lasten begangen hat und deshalb eine fristlose Kündigung wegen der Tat (sog. Tatkündigung) ausspricht. Weiterlesen…