Ihr Rechtsanwalt für privates Baurecht im Raum Monheim, Hilden & Langenfeld
Das private Baurecht erscheint vielen unserer Mandanten als sehr komplex. Die nachfolgende Aufzählung mag Ihnen als Anhaltspunkt für das private Baurecht dienen:
- Baumängel
- Bauhandwerkersicherungshypothek
- selbständiges Beweisverfahren
- Wirksamkeit des Baurechts beim VOB-Werkvertrag
- BGB-Werkvertrag
- Abnahme
- Einheits- und Pauschalpreisvertrag
- HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure)
- Kündigung
- Ersatzvornahme
- Abrechnung im gekündigten Bauwerkvertrag
- Fertighausvertrag
- Bauträgervertrag
- Betreuervertrag im Sinne des privaten Baurechts
Für Fragen rund um das private Baurecht können Sie gerne Ihren Rechtsanwalt in Monheim anrufen und vereinbaren Sie unter 02173 / 3965 – 65 einen Besprechungstermin.
Nutzen Sie auch gerne unser Kontaktformular.